Klug zweifeln & gut berichten: NR-Fachkonferenz zur Verdachtsberichterstattung

Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung (1): Mindestbestand an Beweistatsachen
30.01.2026 , K7 – Workshop

Die vierteilige Reihe „Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung“ beleuchtet vertieft die Kriterien, die die Rechtsprechung für eine presserechtlich zulässige Verdachtsberichterstattung entwickelt hat. Raum für Fragen und Diskussion ist eingeplant.


Für einen Verdacht gibt es per definitionem keinen endgültigen Beweis. Die Gerichte fordern für eine Verdachtsberichterstattung aber einen „Mindestbestand an Beweistatsachen“, die für
den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen. Wie konkret müssen diese Anhaltspunkte für einen Verdacht sein? Welchen journalistischen Sorgfaltspflichten muss man nachkommen - und wird der Maßstab strenger, je schwerer der Vorwurf wiegt?

Dr. Kirsten von Hutten ist Director Government Relations bei Bertelsmann und stellvertretende Vorsitzende der Beschwerdekammer 1 des Deutschen Presserates. Nach Studium und Promotion in Bonn begann sie ihre berufliche Tätigkeit 2001 als Rechtsanwältin und Justiziarin bei Gruner + Jahr, wo sie bis Mitte 2023 als leitende Angestellte den Bereich Presse-, Urheber- und Verlagsrecht verantwortete. Als Autorin hat Kirsten von Hutten u.a. am Kompaktkommentar für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht sowie am Handbuch des Persönlichkeitsrechts mitgewirkt. Foto: Julia Grudda

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