30.01.2026 –, K7 – Workshop
Die vierteilige Reihe „Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung“ beleuchtet vertieft die Kriterien, die die Rechtsprechung für eine presserechtlich zulässige Verdachtsberichterstattung entwickelt hat. Raum für Fragen und Diskussion ist eingeplant.
Medien dürfen nicht über jeden Verdacht berichten: Es muss sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist, so der Bundesgerichtshof. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit muss also in der Regel die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegen. Nach welchen Kriterien bemisst sich dies? Und wann darf eine Berichterstattung sogar identifizierend sein?
Claudia Gips ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Seite 2007 berät sie Mandanten im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts im Falle von Berichterstattung und Äußerungen in sämtlichen Medien, ob print, online oder im TV. Dabei prüft sie Text- und Bild-Beiträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit, d.h. welche Inhalte und Formulierungen zu Personen oder Unternehmen möglich sind, wie Zitate und Überschriften korrekt dargestellt werden und wo die Grenzen der Berichterstattung liegen. Sie berät zu den rechtlichen Angriffs- und Abwehrmaßnahmen bei der Geltendmachung von Rechtsverletzungen. Dazu zählen auch die Erstellung von bzw. die angemessene Reaktion auf Unterlassungsabmahnungen, Einstweiligen Verfügungen, Gegendarstellungen und Schadensersatzansprüchen. Claudia Gips ist Co-Autorin des „Newsletter Kommunikationsrecht“ und des „Handbuch PR-Recht“. Als Dozentin hält sie u.a. Vorträge zu den Themen „Presserecht“ und „Bildrecht“ vor Volontären oder bei Inhouse-Seminaren in Verlagen.
