Klug zweifeln & gut berichten: NR-Fachkonferenz zur Verdachtsberichterstattung

Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung (2): Verbot der Vorverurteilung
30.01.2026 , K10 – Diskussion/Workshop

Die vierteilige Reihe „Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung“ beleuchtet vertieft die Kriterien, die die Rechtsprechung für eine presserechtlich zulässige Verdachtsberichterstattung entwickelt hat. Raum für Fragen und Diskussion ist eingeplant.


Die Berichterstattung über einen Verdacht darf keine Vorverurteilung des Betroffenen
enthalten. Sie darf also nicht den Eindruck erwecken, der Betroffene habe die ihm vorgeworfenen Handlung mit Sicherheit begangen. Genügt dafür schon der Satz „Es gilt die Unschuldsvermutung“? In der Praxis lassen sich Fehler vermeiden, wenn man ohne Vorverurteilung über einen sehr konkreten Verdacht berichtet.

Michael Fricke ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Verlagen, Rundfunkanstalten, Agenturen, Internetdiensten und Unternehmen und Einzelpersonen in allen presse- und urheberrechtlichen Fragen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der bundesweiten Prozessführung vor den Spezialkammern und -senaten der Landgerichte sowie der Oberlandesgerichte. Ferner vertritt Michael Fricke Unternehmen in werbe- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Seit 1994 ist Michael Fricke Rechtsanwalt und seit 2001 Partner bei CMS.