Klug zweifeln & gut berichten: NR-Fachkonferenz zur Verdachtsberichterstattung

Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung (3): Gelegenheit zur Stellungnahme
30.01.2026 , K7 – Workshop

Die vierteilige Reihe „Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung“ beleuchtet vertieft die Kriterien, die die Rechtsprechung für eine presserechtlich zulässige Verdachtsberichterstattung entwickelt hat. Raum für Fragen und Diskussion ist eingeplant.


Den Betroffenen von Vorwürfen muss vor der Veröffentlichung die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden. In der Praxis können zu kurze Fristen, Umfang und Formulierung der Fragen, eine nicht beweisbare Zustellung des Fragenkatalogs und andere vermeintliche Details dazu führen, dass die Berichterstattung insgesamt unzulässig wird. Wie läuft eine rechtlich einwandfreie „Konfrontation“ ab?

Oliver Srocke ist Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht. Er berät und vertritt seit vielen Jahren Verlage, Medienhäuser und TV-Anstalten in presserechtlichen Auseinandersetzungen, Er hat zahlreiche Verdachtsberichterstattungen z.B. des SPIEGEL oder des STERN vor Gericht verteidigt.

Diese(r) Vortragende hält außerdem: