Klug zweifeln & gut berichten: NR-Fachkonferenz zur Verdachtsberichterstattung

Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung (3): Gelegenheit zur Stellungnahme

Das Profilbild der Vortragenden
Oliver Srocke

Oliver Srocke ist Rechtsanwalt in Hamburg und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht. Er vertritt zahlreiche Verlage und Medienhäuser vor Gericht in presserechtlichen Auseinandersetzungen, darunter auch den SPIEGEL in zahlreichen #MeToo-Fällen.