Klug zweifeln & gut berichten: NR-Fachkonferenz zur Verdachtsberichterstattung

Michael Fricke

Michael Fricke ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Verlagen, Rundfunkanstalten, Agenturen, Internetdiensten und Unternehmen und Einzelpersonen in allen presse- und urheberrechtlichen Fragen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der bundesweiten Prozessführung vor den Spezialkammern und -senaten der Landgerichte sowie der Oberlandesgerichte. Ferner vertritt Michael Fricke Unternehmen in werbe- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Seit 1994 ist Michael Fricke Rechtsanwalt und seit 2001 Partner bei CMS.


Beitrag

30.01
11:10
50min
Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung (2): Verbot der Vorverurteilung
Michael Fricke

Die vierteilige Reihe „Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung“ beleuchtet vertieft die Kriterien, die die Rechtsprechung für eine presserechtlich zulässige Verdachtsberichterstattung entwickelt hat. Raum für Fragen und Diskussion ist eingeplant.

Praxis-Workshop
K6 + K7 – Workshop